AGB
1. Vorbemerkung
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Liefervertrages.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.
2. Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten die aus der Natur des Vertrags folgen und für die Erreichung des Vertragsziels von wesentlicher Bedeutung sind und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
3. Angebote, Bestellungen
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Durch uns abgegebene Angebote sind frei bleibend. Wir akzeptieren Bestellungen lediglich in Schrift- bzw. in Textform.
4. Lieferung, Versand
Unsere übliche Lieferzeit beträgt 5 Tage. Unsere Lieferungen erfolgen frei Haus inklusive Verpackung.
Alle Sendungen gehen auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer oder bei ihrer Bereitstellung im Falle der Abholung durch den Kunden, gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, wählen wir Versandart und Versandweg. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten (insbesondere Expresszuschläge).
Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Sofern wir keine verbindliche Lieferfrist bestätigt haben, kann der Kunde im Falle eines Lieferverzuges nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat.
Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörung, sonstige Fälle von höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, die die Erstellung und den Versand auch bei unseren Vorlieferanten vermindern oder verhindern, befreien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von unserer Lieferverpflichtung oder berechtigen uns zum auch teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Wir verpflichten uns für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits von ihm erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu entrichten, sofern keine besonderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Zahlungen gelten erst mit Eingang auf einem unserer Konten als erfolgt. Spesen und Kosten des Zahlungsvorgangs gehen zu Lasten des Kunden.
Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert, es sei denn nach schriftlicher Individualvereinbarung.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nach, können von uns alle laufenden Rechnungen sofort fällig gestellt werden. Weiter sind wir in diesen Fällen sowie bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit zur Vorkasse berechtigt.
Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Kunde oder ein Dritter über das Vermögen des Kunden einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, Anspruch und Gegenanspruch beruhen auf demselben Vertragsverhältnis.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt werden.
7. Gewährleistung
Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.
Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Umtausch oder Rücknahme beheben.
8. Standzeiten
Die von uns angegebenen Standzeiten setzen voraus, dass die Produkte ordnungsgemäß gewartet, zwischen den Nutzungen regelmäßig gereinigt sowie ordnungsgemäß genutzt und eingebaut werden.
9. Rückgabemöglichkeit
Sie haben die Möglichkeit ungebrauchte Zukaufteile binnen einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung zurück zu geben. In diesem Falle erstatten wir den Kaufpreis abzüglich der Lieferkosten.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns nach § 449 BGB das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne dass dem Kunden aus der Verarbeitung und Aufbewahrung der Vorbehaltsware Ansprüche entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Schädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus Versicherungsverträgen tritt er hiermit im Voraus an uns ab.
Der Kunde hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig entrichtet haben.
Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden, Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehende Forderungen tritt der Kunde hiermit schon im Voraus mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich der Wechsel und Schecks an uns zur Sicherung ab. Wenn die Vorbehaltsware uns nur anteilig gehört, so bemisst sich der von uns abgetretene Teil der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderung nach unserem Eigentumsanteil. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit fremden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, so gilt die Kaufvertragsforderung nur in anteiliger Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.
Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so können wir den Schuldnern die Abtretung anzeigen.
Der Kunde verpflichtet sich, uns Auskunft über unseren Wertanteil im Falle der Verarbeitung zu erteilen. Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Mit der vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über und ihm stehen die abgetretenen Forderungen zu.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl freizugeben, falls ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.
11. Beratung
Der Kunde übernimmt alleine die Verantwortung für die Verwendung, Anwendung und Verarbeitung unserer Erzeugnisse. Unsere Beratung in Form von Druckschriften, Internetseiten, anwendungstechnischer Beratung etc. mit uns und fremden Produkten erfolgt nach bestem Wissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Besteller nicht von seiner Pflicht, diese Erzeugnisse selbst auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Einsatzzwecke zu prüfen.
12. Verjährung
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 185 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als vereinbarter Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Sitz der Verkäuferin und als vereinbarter Gerichtsstand Wetzlar für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.